Gemäß § 28 LuftPersV i.V.m. ARA.GEN.310 der Verordnung (EU) Nr. 290/2012 der Kommission vom 30.03.2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates erteilt uns das Regierungspräsidium Kassel die Ausbildungserlaubnis als „Zugelassene Ausbildungseinrichtung“ ATO.
Die bisherige Schulung von Flugschülem, die sich bereits in der Ausbildung befinden, ist gem. Artikel 9 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 1178/2011 und nach den Anrechnungsberichten in NfL 1-228-14 fortzusetzen. Die Anrechnungsberichte sind jeweils zum Abschluss der Ausbildungen vorzulegen.
Weiterhin wurde uns die Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe mit Luftfahrzeugen zum Zwecke der Ausbildung von Luftfahren und zum Zwecke der Scheinerhaltung (Schulflüge) erteilt.