Seit April 2024: Wieder Flugbetrieb im Segelfluggelände Fulda Johannisau!
- Die Startbahnen 23/05 bzw 25/07 sind nutzbar!
- Das Gelände ist von Absperrzäunen, Lichtmasten und weiteren Hindernissen befreit!
- Gemäß Planung ist der Flugplatz wieder in einem benutzbaren Zustand.
Die Piste 23 verfügt seit November 2016 über einen Beschleunigungsstreifen. Siehe auch Beschleunigungsstreifen Piste 23
Segelfluggelände „Fulda Johannisau“
- Lage: N 50.53638, E 9.66138
- Frequenz: 125,385 MHz
- Ruf: JOHANNISAU START
- Höhe ü. NN: 250 m
- Position: Süd-Platzrunde
- An-/Abflüge: vorzugsweise nach Westen (23), die „Position“ befindet sich über den Schrebergärten südlich des Platzes.
Überflüge von lärmempfindlichen Gebieten, insbesondere von Ortschaften, sind möglichst zu vermeiden.
Fremde Maschinen benötigen bei uns eine Startgenehmigung vom RP-Kassel
Verwaltungsentscheidungen zu Ausbildung, Prüfung, Flugmedizin Luftrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen und Erlaubnissen nach § 25 LuftVG
Andrea Süsser
Kassel / Steinweg 6
Tel.: 05 61 / 106 – 16 91
Zimmer: 122
Fax: -16 41
e-mail: karin.vey@rpks.hessen.de
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.